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Produkte zum Begriff Kündigung:


  • Jobverlust droht oder Kündigung erhalten? Als Arbeitnehmer clever reagieren
    Jobverlust droht oder Kündigung erhalten? Als Arbeitnehmer clever reagieren

    Die Angst vor Kündigung, Jobverlust und Arbeitslosigkeit ist, wie Umfragen immer wieder zeigen, die größte Sorge der Deutschen. Tritt der Ernstfall – die Kündigung durch den Arbeitgeber – ein, geht es um Zukunftsängste, Unsicherheit, Verlust der finanziellen Freiheit oder gar um die persönliche Existenz.

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  • Vermietungsratgeber I Ratgeber für private Vermieter I Mietverträge I Nebenkostenabrechnung I Übergabeprotokoll I Kündigung Vermietungsratgeber I Immobilien verwalten und vermieten
    Vermietungsratgeber I Ratgeber für private Vermieter I Mietverträge I Nebenkostenabrechnung I Übergabeprotokoll I Kündigung Vermietungsratgeber I Immobilien verwalten und vermieten

    Wenn Sie als Vermieter rechtliche und finanzielle Fehler vermeiden wollen, sollten Sie sich rechtzeitig mit den mietrechtlichen und steuerlichen Regelungen und Grundsätzen befassen. Dabei will Ihnen dieser Ratgeber helfen. Sie lernen Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis kennen. Dieser Ratgeber bietet Ihnen Hilfe: von der Mietersuche bis zur Kündigung mit Musterbriefen und Vorlagen zum Download mit steuerlichen Hinweisen und Tipps mit praxisnahen Beispielen.

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Ähnliche Suchbegriffe für Kündigung:


  • Wird die Kündigung ignoriert?

    Es ist möglich, dass eine Kündigung ignoriert wird, insbesondere wenn sie nicht ordnungsgemäß eingereicht wurde oder wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht akzeptieren möchte. In solchen Fällen kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Kündigung durchzusetzen. Es ist jedoch wichtig, sich vorher über die geltenden Gesetze und Verfahrensweisen zu informieren.

  • Warum Aufhebungsvertrag statt Kündigung?

    Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Parteien vorteilhafter sein als eine Kündigung, da er eine einvernehmliche Lösung darstellt und oft mit einer Abfindung oder anderen Vergünstigungen verbunden ist. Zudem kann ein Aufhebungsvertrag schneller umgesetzt werden und vermeidet möglicherweise einen langwierigen Kündigungsprozess. Für den Arbeitgeber kann ein Aufhebungsvertrag auch weniger Risiken und Kosten bedeuten, da er rechtlich sicherer ist als eine Kündigung. Letztendlich kann ein Aufhebungsvertrag dazu beitragen, die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erhalten und einen positiven Abschluss zu finden.

  • Wann lohnsteuerbescheinigung bei Kündigung?

    Die Lohnsteuerbescheinigung wird in der Regel vom Arbeitgeber am Ende des Kalenderjahres ausgestellt. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, z.B. durch Kündigung, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beschäftigungsverhälragens ausstellen. Dies dient dazu, dass der Arbeitnehmer die Bescheinigung rechtzeitig für die Steuererklärung nutzen kann. Es ist wichtig, dass die Lohnsteuerbescheinigung alle relevanten Informationen zu den gezahlten Löhnen und Steuern enthält, um eine korrekte Versteuerung sicherzustellen. Sollte die Lohnsteuerbescheinigung nicht rechtzeitig nach der Kündigung erhalten, sollte der Arbeitnehmer den ehemaligen Arbeitgeber darum bitten, diese schnellstmöglich auszustellen.

  • Wann Arbeitsamt nach Kündigung?

    Das Arbeitsamt sollte so schnell wie möglich nach einer Kündigung kontaktiert werden, um mögliche Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu klären. In der Regel sollte dies spätestens drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses geschehen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzuhalten, um den Antrag auf Arbeitslosengeld schnell bearbeiten zu können. Je früher der Kontakt zum Arbeitsamt hergestellt wird, desto schneller können eventuelle finanzielle Unterstützungen beantragt und bewilligt werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Fristen für die Antragstellung zu informieren, um keine finanziellen Einbußen zu riskieren.

  • Wann Kündigung bei Mietrückstand?

    "Wann Kündigung bei Mietrückstand?" Die Kündigung bei Mietrückstand ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Grundsätzlich kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen, wenn der Mieter mit der Mietzahlung in Verzug gerät. In der Regel muss der Vermieter dem Mieter jedoch zuerst eine Mahnung mit Fristsetzung zukommen lassen. Erst wenn der Mieter auch nach Ablauf dieser Frist nicht zahlt, kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen. Es ist wichtig, dass der Vermieter dabei die gesetzlichen Fristen und Formvorschriften einhält, um die Kündigung wirksam zu machen.

  • Welcher Urlaubsanspruch bei Kündigung?

    Welcher Urlaubsanspruch bei Kündigung? Nach deutschem Arbeitsrecht hat ein Arbeitnehmer bei einer Kündigung Anspruch auf die Abgeltung seines noch nicht genommenen Urlaubs. Dieser Anspruch umfasst sowohl den gesetzlichen Mindesturlaub als auch etwaige zusätzliche vertragliche Urlaubstage. Die Abgeltung erfolgt in Form einer finanziellen Vergütung, die dem Arbeitnehmer für die nicht genommenen Urlaubstage ausgezahlt wird. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers korrekt berechnet und auszahlt, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. In einigen Fällen kann es auch möglich sein, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nimmt, wenn beide Parteien dies vereinbaren.

  • Wer zahlt bei Kündigung?

    Wer zahlt bei Kündigung hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen, wenn dieser gekündigt wird. Die Höhe der Abfindung kann je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Umständen der Kündigung variieren. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Arbeitnehmer bei einer Kündigung finanzielle Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen kann, zum Beispiel bei einer unrechtmäßigen Kündigung oder bei offenen Gehaltszahlungen. Es ist ratsam, im Falle einer Kündigung rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche zu klären.

  • Wann Freistellung nach Kündigung?

    Wann genau die Freistellung nach einer Kündigung erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel wird die Freistellung unmittelbar nach der Kündigung ausgesprochen, um eine weitere Zusammenarbeit zu vermeiden. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Freistellung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, zum Beispiel wenn noch offene Fragen geklärt werden müssen. Es ist wichtig, dass die genauen Modalitäten der Freistellung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wann die Freistellung nach einer Kündigung erfolgt.

  • Wann betriebsbedingte Kündigung zulässig?

    Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung zulässig? Betriebsbedingte Kündigungen sind gerechtfertigt, wenn es zu einem Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund wirtschaftlicher oder technischer Gründe kommt. Dies kann beispielsweise bei Betriebsschließungen, Umstrukturierungen oder Rationalisierungsmaßnahmen der Fall sein. Der Arbeitgeber muss dabei nachweisen, dass die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt und keine anderen Möglichkeiten wie Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz oder Sozialausgleich bestehen. In solchen Fällen kann eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich zulässig sein.

  • Welche Versandart bei Kündigung?

    Welche Versandart wird bei einer Kündigung bevorzugt oder vorgeschrieben? Gibt es spezifische Anforderungen oder Vorschriften, die beachtet werden müssen? Welche Möglichkeiten stehen zur Auswahl, um die Kündigung zu versenden? Ist es ratsam, die Kündigung per Einschreiben oder per E-Mail zu verschicken? Gibt es Unterschiede in den rechtlichen Konsequenzen je nach Versandart?

  • Wann Kündigung nach Abmahnung?

    Wann Kündigung nach Abmahnung? In der Regel ist eine Kündigung nach einer Abmahnung möglich, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung sein Verhalten nicht ändert oder wiederholt gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Es ist wichtig, dass die Abmahnung rechtlich wirksam ist und den konkreten Verstoß sowie eine angemessene Frist zur Besserung des Verhaltens enthält. Die Kündigung sollte erst als letztes Mittel in Betracht gezogen werden und muss ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Konsequenzen abzuklären.

  • Wohin Telekom Kündigung schicken?

    Die Telekom Kündigung sollte an die zuständige Kundenservice-Adresse der Telekom geschickt werden. Diese Adresse findet man in der Regel auf der Webseite des Unternehmens oder in den Vertragsunterlagen. Alternativ kann man die Kündigung auch per E-Mail oder Fax an die Telekom senden. Es ist wichtig, dass die Kündigung rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der Telekom eingeht, um sicherzustellen, dass der Vertrag ordnungsgemäß beendet wird. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Eingang zu haben.

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